PIERCING UNTER 18

REGELN MÜSSEN EINGEHALTEN WERDEN

MINDERJÄHRIGE PIERCEN

Personen unter 18 Jahren gelten in Deutschland bis zum Eintritt der Volljährigkeit als minderjährig. Die Rechte und Pflichten der Minderjährigen werden per Jugendschutzgesetz geregelt.

Unsere Mitarbeiter befolgen diese Vorgaben sehr genau und halten sich nur an gesetzliche Vorgaben.

Sollten Fragen zu den benötigten Dokumenten auftreten, bitten wir diese vor einem Besuch bei uns telefonisch abzuklären. Um rechtlich einwandfrei Minderjährige piercen zu können, müssen alle Dokumente vorhanden sein.

Wir piercen Kinder erst ab dem 14. Lebensjahr. Bitte beachtet, dass in der Piercingkabine keine Begleitpersonen erlaubt sind.

REGELN FÜR EIN PIERCING BEI UNS IM STUDIO
  • JUGENDLICHE ZWISCHEN 14 - 16 JAHREN BEKOMMEN NUR EIN PIERCING IN ANWESENHEIT EINES ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN UND GEGEN VORLAGE FOLGENDER UNTERLAGEN:

    • Ausweis/Ausweiskopie beider Erziehungsberechtigten
    • Ausweis/Ausweiskopie der zu piercenden Person
  • BEI JUGENDLICHEN ZWISCHEN 16 - 18 JAHREN IST ES AUSREICHEND, WENN FOLGENDE UNTERLAGEN ZUM TERMIN MITGEBRACHT WERDEN:

    • Die ausgefüllte Einverständniserklärung (Handschriftlich oder unser Formular)
    • Ausweis/Ausweiskopie des Erziehungsberechtigten
    • Ausweis/Ausweiskopie der zu piercenden Person
  • FOLGENDE ANGABEN SIND AUF DER EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG ZU MACHEN:

    • Name, Anschrift und Geburtsdatum des Minderjährigen
    • Geb.-Datum des/der Erziehungsberechtigten
    • Angabe über die Körperstelle
    • Die Einverständnis ist von beiden Seiten zu unterschreiben (zu piercenden Person und von der/dem Erziehungsberechtigten)

ALTERNATIV ZUM PERSONALAUSWEIS WERDEN FOLGENDE DOKUMENTE AKZEPTIERT
  • Reisepass/Kinderausweis (wegen fehlender Adressangabe auf dem Dokument, bitte noch die Geburtsurkunde und eine Meldebescheinigung mitbringen)
  • Führerschein
  • Aufenthaltsgenehmigung

Sollte der Name oder der Wohnsitz der/des Minderjährigen mit dem der/des Erziehungsberechtigten nicht übereinstimmen (z. B. nach einer Scheidung), benötigen wir das Scheidungsurteil oder die Geburtsurkunde, um den Sachverhalt zu klären.

WIR AKZEPTIEREN KEINE SCHÜLERAUSWEISE ODER KRANKENVERSICHERUNGSKARTEN!!

FOLGENDE PIERCINGS SIND ERST AB 18 JAHREN MÖGLICH
  •  Brust
  •  Cheeks
  •  Surface
  •  Bridge
  •  Intim
  •  Dermal Anchor

Wir führen keine Bodymodifications wie Cutting und Co. bei Minderjährigen aus!

Ein Zungen- oder Bauchnabelpiercing ist bei uns ab 16 Jahren möglich!

GUT VORBEREITET

AUSDRUCKEN & AUSFÜLLEN

Von uns werden handschriftliche Einverständniserklärungen des Erziehungsberechtigten oder unser Formular akzeptiert

Wir haben unsere Einverständniserklärung als PDF Dokument zum runterladen hinterlegt.