VERANTWORTUNGSVOLLER UMGANG
GESETZE REGELN DEN ABLAUF
Kontaminierte Medizinprodukte können Infektionen beim Kunden und Personal hervorrufen.
Verschiedene gesetzliche Grundlagen sind für die Medizinprodukteaufbereitung von Bedeutung.
Die wichtigsten Gesetze und Empfehlungen:
- Medizinproduktegesetz (MPG)
- Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
- Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV)
Eine Aufbereitung der Medizinprodukte, die sich an der KRINKO-Empfehlung orientiert, schützt vor Infektionen und gewährleistet eine gleichbleibend hohe Qualität. Das Infektionsschutzgesetz (§ 23 Abs. 3) und die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (§ 8 Abs. 2) definieren diese Empfehlungen als Stand der medizinischen Wissenschaft.
SCHRITT FÜR SCHRITT
Der Aufbereitungsprozess umfasst alle Schritte von der Sammlung der Medizinprodukte nach dem Gebrauch bis zur Lagerung des Sterilgutes.
STERILISATIONSKREISLAUF
STERILISATIONSKREISLAUF
DESINFEKTION
Die Desinfektion dient dazu, Krankheitserreger unschädlich zu machen.
Man unterscheidet zwischen chemischer und physikalischer Desinfektion. Bei der chemischen Desinfektion werden die Keime durch den Einsatz chemischer Mittel (Desinfektionsmittel) abgetötet.
Das Desinfektionsmittel wirkt bakterizid, fungizid, viruzid und tuberkulozid. Die Wirksamkeit hängt von der Temperatur, der Einwirkzeit, der Dosierung sowie dem Wirkungsspektrum des Desinfektionsmittels ab.
Bei der physikalischen Desinfektion werden die Keime durch Hitze bzw. Strahlung abgetötet. Zu den physikalischen Desinfektionsmethoden zählen das Auskochen, die Thermodesinfektion, die Dampfdesinfektion, UV Strahlen und das Pasteurisieren.
REINIGUNG
Bei der Reinigung findet ein mechanisches Säubern statt, bspw. durch das Abwaschen oder Abbürsten.
Alle benutzten Instrumente können mit Keimen verunreinigt sein. Deshalb müssen alle Instrumente vor der Reinigung desinfiziert werden. Bei der Reinigung von medizinischen Instrumenten ist die Reihenfolge Desinfektion – Reinigung – Sterilisation strikt einzuhalten. Nur so ist gewährleistet, dass sämtliche Keime abgetötet werden.
Medizinische Geräte werden meistens zur Reinigung in ein Desinfektionsbad mit Desinfektionsmittel gelegt. Anschließend werden sie mit klarem Wasser abgespült und mit einer dafür vorgesehenen Bürste gründlich abgeschrubbt und dann abgetrocknet. Zum Schluss werden sie der Sterilisation zugeführt.
STERILISATION
Die Sterilisation dient dazu völlige Keimfreiheit zu erzielen. Dabei werden alle Keime abgetötet, nicht nur die krankheitserregenden.
Dies ergibt eine Reduktion der Anzahl an vermehrungsfähigen Mikroorganismen, um einen je nach Anwendungsbereich bestimmten Faktor (in Zehnerpotenzen) oder eine bestimmte Wahrscheinlichkeit der vollständigen Sterilisation zu erzielen. In einer Millionen gleichbehandelten Einheiten des Sterilisierguts darf maximal ein vermehrungsfähiger Mikroorganismus enthalten sein.
Die sterilen Medizinprodukte werden nach Dokumentation für den weiteren Gebrauch freigegeben und der Kreislauf beginnt von vorne.