JUGENDLICHE ZWISCHEN 14 - 16 JAHREN BEKOMMEN NUR EIN PIERCING IN ANWESENHEIT EINES ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN UND GEGEN VORLAGE FOLGENDER UNTERLAGEN:
- Ausweis/Ausweiskopie beider Erziehungsberechtigten
- Ausweis/Ausweiskopie der zu piercenden Person
REGELN MÜSSEN EINGEHALTEN WERDEN
Personen unter 18 Jahren gelten in Deutschland bis zum Eintritt der Volljährigkeit als minderjährig. Die Rechte und Pflichten der Minderjährigen werden per Jugendschutzgesetz geregelt.
Unsere Mitarbeiter befolgen diese Vorgaben sehr genau und halten sich nur an gesetzliche Vorgaben.
Sollten Fragen zu den benötigten Dokumenten auftreten, bitten wir diese vor einem Besuch bei uns telefonisch abzuklären. Um rechtlich einwandfrei Minderjährige piercen zu können, müssen alle Dokumente vorhanden sein.
Sollte der Name oder der Wohnsitz der/des Minderjährigen mit dem der/des Erziehungsberechtigten nicht übereinstimmen (z. B. nach einer Scheidung), benötigen wir das Scheidungsurteil oder die Geburtsurkunde, um den Sachverhalt zu klären.
WIR AKZEPTIEREN KEINE SCHÜLERAUSWEISE ODER KRANKENVERSICHERUNGSKARTEN!!
Wir führen keine Bodymodifications wie Cutting und Co. bei Minderjährigen aus!
Ein Bauchnabelpiercing ist bei uns ab 16 Jahren möglich!